Wegen Feinstaub:
Silvesterfeuerwerk nur noch mit Rußpartikelfiltern erlaubt
Leipzig (dpo) - Was nützen Fahrverbote in deutschen Innenstädten, wenn
zu Silvester durch Feuerwerkskörper dennoch Tausende Tonnen Feinstaub in
der Atmosphäre landen? Dieser Kritik mehrerer Umweltverbände hat sich
das Bundesverwaltungsgericht nun in einem aufsehenerregenden Urteil
angeschlossen: Mit sofortiger Wirkung müssen sämtlicher Knaller, Böller
und Raketen mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sein.
"Wir können die Fahrer von Dieselfahrzeugen nicht alleine für die
gesamte Feinstaubbelastung der Luft in Haftung nehmen", heißt es in der
Urteilsbegründung. "Wenn
jährlich 5000 Tonnen Feinstaub (17 Prozent der durch den gesamten
Autoverkehr verursachten Feinstaubmenge) durch das Silvesterfeuerwerk
verursacht werden." Wie jeder Autofahrer sei auch jeder Benutzer von
Feuerwerkskörpern für die Beachtung der Luftreinhaltungsvorschriften
verantwortlich.
"Es dürfen daher nur noch solche Raketen im Freien abgeschossen werden,
die mit einem Partikelfilter gemäß der Norm Euro 6g/2018 ausgestattet
sind", erklärt das Gericht. Dabei handelt es sich um spezielle
"Raketen-Partikelfilter" (RPF) für ballistisch angetriebene
Feuerwerks-Flugkörper.
Da alle derzeit im Handel befindlichen Feuerwerkskörper keine solchen
Filter besitzen, müssen sie vom Käufer entsprechend nachgerüstet werden.
Ein Nachrüstsatz für eine Rakete kostet im Fachhandel etwa 85 Euro.
Dafür erhält die Rakete dann nach Begutachtung durch das Umweltamt eine
grüne Plakette und darf am Silvesterabend abgefeuert werden.
Etwas preisgünstiger wird es für China-Kracher und andere Böller: Diese
müssen lediglich mit kleinen Einweg-Katalysatoren ausgestattet werden,
die es schon für 10 Euro pro Knallkörper im Handel geben wird.
Anwaltsvereine raten dringend zur Nachrüstung des Silvesterarsenals,
denn wer sich nicht an die neue Vorschrift hält, hat mit einem Bußgeld
von bis zu 10.000 Euro zu rechnen.
Doch auch wer sein Feuerwerk ordnungsgemäß nachgerüstet hat, ist
juristisch noch nicht auf der sicheren Seite: Derzeit liegen bei
mehreren deutschen Gerichten Klagen von Anwohnerverbänden wegen
nächtlicher Ruhestörung vor. Sollten die Richter im Sinne der Kläger
entscheiden, könnte schon bald eine weitere Nachrüstung von Raketen,
Heulern und Böllern mit einem Schalldämpfer nötig werden...
----->
...dann mal "Guten Rutsch"...
...Ende...