Der alte Lohof, Bad Sassendorf...
Abbruchobjekt oder schützenswertes Kleinod?! (08.2014)
Der bekannte Soester Immo."experte" D***** Sch***** hat seine neuesten Pläne vorgestellt:
Der alte Lohof in Bad Sassendorf soll samt Streuobstwiese weichen und einer neuen "architektonisch sicher besonders wertvollen" REHA-Klinik Platz machen...
So weit die kürzlich bekannt gewordenen Planungen...nun scheinen aber auch (endlich) die Gemeinde und ihr Bürgermeister "wach geworden" zu sein...
Im Soester-Anzeiger war dazu wie folgt zu lesen...
28.08.14
Lohof: Gemeinde hat Vorkaufsrecht
BAD SASSENDORF -  Kurzerhand alles abreißen und ein Klinikgebäude zu 
errichten: So einfach, wie Immobilienkaufmann Dieter Schädel sich das 
vorstellt, lässt sich sein Projekt nicht umsetzen. Das geht aus einer 
schriftlichen Stellungnahme hervor, mit der Bürgermeister Malte Dahlhoff
 reagiert.
Vor 
allem gehe es ihm darum, Irritationen und Missverständnisse hinsichtlich
 der weiteren Entwicklung des Lohofs zu vermeiden, berichtet der 
Bürgermeister. Hier die weitere Stellungnahme im Wortlaut:
„Der
 Gemeinde steht grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Sofern 
eine Nachnutzung federführend durch die Gemeinde erfolgen soll, würde 
ich diese nur unter folgenden Bedingungen vorantreiben wollen:
1.
 Die Streuobstwiese spielt in den Überlegungen keine Rolle und bleibt 
bis auf weiteres unangetastet und als Biotop erhalten. Dies entspricht 
auch dem aktuellen Diskussionsstand des Gemeinderates.
2.
 Der Umweltschutz ist bindend, das heißt dass zum Beispiel der Schutz 
von schützenswerten Fledermaus- oder Eulenarten und gegebenenfalls auch 
Pflanzenarten gesichert sein muss. Eine bauliche Entwicklung kann dabei 
auch zu einer ökologischen Aufwertung führen, indem zum Beispiel das 
bestehende Wäldchen oder Streuobstflächen durch Ausgleichsmaßnahmen noch
 erweitert werden könnten.
3. 
Der Denkmalschutz muss in den Planungen berücksichtigt werden. Sofern 
das so genannte Herrenhaus als schützenswürdig zu betrachten ist, ist 
dies in den weiteren Überlegungen und Planungen zu integrieren. Die 
Integration von Baudenkmälern in eine moderne und angepasste Bebauung 
kann jedoch auch einen besonderen Reiz ausmachen und das Umfeld positiv 
prägen.
4. Der Gedanke an 
dieser Stelle auch Wohnraum zu schaffen, ist interessant. Eine 
entsprechende Nachnutzung bietet ebenfalls die Chance über entsprechende
 Regelungen mit entsprechenden Partnern auch verstärkt bezahlbaren 
(Miet-)Wohnraum, insbesondere für Familien, Alleinstehende und Ältere, 
zu schaffen.
5. Die Interessen 
der Bürgerinnen und Bürger müssen in den weiteren Prozess einfließen, da
 eine bauliche Nachnutzung auch mehr Verkehr an dieser Stelle bedeutet.
6. Insgesamt ist eine breite Bürgerbeteiligung für die weiteren Planungen von besonders herausragender Bedeutung.
7.
 Im Übrigen ist die Ausübung eines Vorkaufsrechts nur unter bestimmten 
Bedingungen möglich. Ob und inwieweit die Gemeinde hier tätig werden 
wird, wird bis Anfang Oktober in den entsprechenden Gremien der Gemeinde
 debattiert werden.“
Vorangegangen war dieser Artikel ebenfalls im Soester-Anzeiger, in dem über die Planungen des D***** Sch. berichtet wurde...
Fazit:
Wenn so ein Austausch von Argumenten über die lokale Presse erfolgt, dann läßt das doch hoffen...dass der Lohof nicht über Nacht abgebrochen wird sondern zumindest in Teilen (Herrenhaus) erhalten wird...werden kann...
...Fortsetzung folgt...
NACHTRAG / 23.02.2015:
Hier findet sich eine größere Anzahl von Innen- und Außenaufnahmen vom Lohof, entstanden im Rahmen einer öffentlichen Besichtigung.  

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen