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Samstag, 30. August 2014

Der alte Lohof, Bad Sassendorf...Abbruchobjekt oder schützenswertes Kleinod?! (08.2014)

Der alte Lohof, Bad Sassendorf...
Abbruchobjekt oder schützenswertes Kleinod?! (08.2014)

Der bekannte Soester Immo."experte" D***** Sch***** hat seine neuesten Pläne vorgestellt:
Der alte Lohof in Bad Sassendorf soll samt Streuobstwiese weichen und einer neuen "architektonisch sicher besonders wertvollen" REHA-Klinik Platz machen...

So weit die kürzlich bekannt gewordenen Planungen...nun scheinen aber auch (endlich) die Gemeinde und ihr Bürgermeister "wach geworden" zu sein...

Im Soester-Anzeiger war dazu wie folgt zu lesen...


28.08.14
Lohof: Gemeinde hat Vorkaufsrecht

BAD SASSENDORF -  Kurzerhand alles abreißen und ein Klinikgebäude zu errichten: So einfach, wie Immobilienkaufmann Dieter Schädel sich das vorstellt, lässt sich sein Projekt nicht umsetzen. Das geht aus einer schriftlichen Stellungnahme hervor, mit der Bürgermeister Malte Dahlhoff reagiert.




Vor allem gehe es ihm darum, Irritationen und Missverständnisse hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Lohofs zu vermeiden, berichtet der Bürgermeister. Hier die weitere Stellungnahme im Wortlaut:
„Der Gemeinde steht grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Sofern eine Nachnutzung federführend durch die Gemeinde erfolgen soll, würde ich diese nur unter folgenden Bedingungen vorantreiben wollen:

1. Die Streuobstwiese spielt in den Überlegungen keine Rolle und bleibt bis auf weiteres unangetastet und als Biotop erhalten. Dies entspricht auch dem aktuellen Diskussionsstand des Gemeinderates.

2. Der Umweltschutz ist bindend, das heißt dass zum Beispiel der Schutz von schützenswerten Fledermaus- oder Eulenarten und gegebenenfalls auch Pflanzenarten gesichert sein muss. Eine bauliche Entwicklung kann dabei auch zu einer ökologischen Aufwertung führen, indem zum Beispiel das bestehende Wäldchen oder Streuobstflächen durch Ausgleichsmaßnahmen noch erweitert werden könnten.

3. Der Denkmalschutz muss in den Planungen berücksichtigt werden. Sofern das so genannte Herrenhaus als schützenswürdig zu betrachten ist, ist dies in den weiteren Überlegungen und Planungen zu integrieren. Die Integration von Baudenkmälern in eine moderne und angepasste Bebauung kann jedoch auch einen besonderen Reiz ausmachen und das Umfeld positiv prägen.

4. Der Gedanke an dieser Stelle auch Wohnraum zu schaffen, ist interessant. Eine entsprechende Nachnutzung bietet ebenfalls die Chance über entsprechende Regelungen mit entsprechenden Partnern auch verstärkt bezahlbaren (Miet-)Wohnraum, insbesondere für Familien, Alleinstehende und Ältere, zu schaffen.

5. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen in den weiteren Prozess einfließen, da eine bauliche Nachnutzung auch mehr Verkehr an dieser Stelle bedeutet.

6. Insgesamt ist eine breite Bürgerbeteiligung für die weiteren Planungen von besonders herausragender Bedeutung.

7. Im Übrigen ist die Ausübung eines Vorkaufsrechts nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Ob und inwieweit die Gemeinde hier tätig werden wird, wird bis Anfang Oktober in den entsprechenden Gremien der Gemeinde debattiert werden.“



Vorangegangen war dieser Artikel ebenfalls im Soester-Anzeiger, in dem über die Planungen des D***** Sch. berichtet wurde...

Fazit:
Wenn so ein Austausch von Argumenten über die lokale Presse erfolgt, dann läßt das doch hoffen...dass der Lohof nicht über Nacht abgebrochen wird sondern zumindest in Teilen (Herrenhaus) erhalten wird...werden kann...


...Fortsetzung folgt...


NACHTRAG / 23.02.2015:

Hier findet sich eine größere Anzahl von Innen- und Außenaufnahmen vom Lohof, entstanden im Rahmen einer öffentlichen Besichtigung. 

   

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