Seiten

Dienstag, 3. Februar 2015

Alte Molkerei, Hagen...02.2015...IV.

Alte Molkerei, Hagen...02.2015...IV.


...Fortsetzung von Teil III. der Bilderserie... 







...Vorgeschichte...


Stadtplanung
Streit um Alte Molkerei geht in neue Runde
30.12.2014

Hagen-Altenhagen.  Der Streit um die Zukunft der Alten Molkerei an der Eckeseyer Straße geht in eine neue Runde. Die Besitzerin will einen Bauantrag für einen Discounter einreichen.

Der Streit um die Zukunft der Alten Molkerei an der Eckeseyer Straße geht im neuen Jahr in eine neue Runde. Die Besitzerin Ingeborg Erbe will bis spätestens Ende Februar einen Bauantrag für einen Discounter bzw. SB-Markt mit 799 Quadratmetern Verkaufsfläche plus Backshop und Stellplätzen bei der Stadt einreichen. „Ein Architekt aus Dortmund ist bereits mit der Planung eines zweigeschossigen Gebäudes beauftragt”, sagt die Herdeckerin gegenüber unserer Zeitung.

Sie und ihr Mann Bruno Erbe wollen damit erreichen, dass der Bauvorbescheid, den sie sich bis hoch vor das Bundesverwaltungsgericht von der Stadt Hagen erstritten hatten, nicht verfällt. Denn der ist nur noch bis Ende Februar gültig. Und ein neuer Bauvorbescheid müsste auf der Grundlage des inzwischen verabschiedeten neuen Bebauungsplan erstellt werden -- und der sieht dort lediglich Gewerbeflächen vor. Deren Ansiedlung wäre für die Erbes aber weit weniger lukrativ.

Streit um Rechtsabbiege-Pflicht


Mit dem konkreten Bauantrag will Ingeborg Erbe dieses Risiko nun umgehen. Sie sieht sich aber weiter schikaniert von der Stadt in dem Streit, der bis ins Jahr 2008 zurückreicht. Seitdem versuchen sie und ihr Mann, den bestehenden Gebäudekomplex abreißen zu lassen, um dort Einzelhandel zu etablieren. Die Stadt hält dies an dieser Stelle allerdings städteplanerisch für nicht sinnvoll. Auf dem Weg durch die juristischen Instanzen hatte Ingeborg Erbe letztlich aber gesiegt: Die Stadt musste den positiven Bauvorbescheid ausstellen. Der ist die Vorstufe für ein Baugenehmigungsverfahren, das jetzt mit dem angekündigten Bauantrag eingeleitet würde. 

Baugenehmigung wäre zwei Jahre gültig 

Wer sich konkret ansiedeln wird, wenn eine Baugenehmigung erlassen werden sollte, ist noch unklar. „Wir prüfen, ob wir dann selbst bauen werden oder das Grundstück doch verkaufen können”, so Ingeborg Erbe.
Auch wann womöglich die Bagger anrollen werden, steht in den Sternen. Denn eine Baugenehmigung wäre wieder zwei Jahre gültig.
In diesem Verfahren, so ein Stadtsprecher auf Anfrage, werde auch endgültig geklärt, ob es eine Rechtsabbiege-Pflicht für das Grundstück geben muss...


----->



























...Fortsetzung folgt...



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen