Steigerlied und Trinkhallenkultur werden NRW-Kulturerbe
17.04.2020
- Steigerlied und Trinkhalle werden Kulturerbe
- Liste umfasst insgesamt zwölf Einträge
- Auch Rheinischer Karneval und Schützenwesen sind darunter
"Glück auf": Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur werden in das immaterielle Kulturerbe von NRW
 aufgenommen. Aus 18 Bewerbungen habe eine Jury diese beiden Traditionen
 ausgewählt, teilte das NRW-Kulturministerium am Freitag (17.04.2020) in
 Düsseldorf mit. 
Das Steigerlied beginnt mit den Zeilen "Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt" und wird auch nach dem Ende des Steinkohlebergbaus bei vielen Gelegenheiten gesungen. 
Die Trinkhallen sind ein Markenzeichen des 
Ruhrgebiets. Damit hat das Landesinventar des immateriellen Kulturerbes 
nun zwölf Einträge: unter anderem die Bolzplatzkultur, die 
Martinstradition, den rheinischen Karneval und das Schützenwesen.
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) würdigte das Landesinventar als "eindrückliches Zeugnis der menschlichen Kreativität und kulturellen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen". Sowohl das Steigerlied als auch die Trinkhallen stünden für Solidarität und sozialen Zusammenhalt...
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