Ziegelei Cramer - Leding...
Midlum (Rheiderland / Ems)...09.2021... 
    04.08.2014 
Festgefahrene Fronten - Ziegeleimuseum Midlum
Auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei Cramer in Midlum befinden sich 
seit Jahren und Jahrzehnten ein Ziegeleimuseum sowie ein Yachthafen, 
Aushängeschilder der Gemeinde Jemgum auf dem Sektor
    Kultur und Freizeit. Eine aktuelle Überprüfung des Landkreises 
ergab, dass verschiedene Nutzungen auf dem Ziegeleigelände nicht 
genehmigt sind. Die Gemeinde Jemgum versuchte in diesem
    Zusammenhang über den Weg einer Bauleitplanung eine nachträgliche 
rechtliche Absicherung der Nutzungen, vor allem des Ziegeleimuseums, zu 
erreichen. Dazu war eine Verlängerung des Pachtvertrages
    erforderlich, um die hohen Planungs- und Erschließungskosten 
rechtfertigen zu können. Der Landkreis hatte für die Einigung eine Frist
 bis Ende Juli gewährt. Die Eigentümer des Ziegeleigeländes
    Arne und Therese Bröske (Cramer-Erben) forderten in den 
Verhandlungen einen Pachtbetrag von jährlich rund 28 000 Euro für das 
komplette Gelände. Die Summe soll auf einem Wertgutachten des
    Landkreises basieren und keineswegs zu hoch sein.  Die
 Gemeinde Jemgum, die anscheinend nicht bereit ist, eine solche Summe 
jährlich zu bezahlen,
    betrachtete die Verhandlungen damit als gescheitert. Der Landkreis 
will seine Ankündigung in die Tat umsetzen, ein Nutzungsverbot für Teile
 des Geländes durchzuführen (nach RZ vom 1. Und 4.
    August 2014). Für den Außenstehenden ist die Problematik nicht 
durchschaubar. Vor allem ist es unverständlich, dass die seit 
zahlreichen Jahren auf dem Gelände genutzten Einrichtungen, wie das
    Museum und der Yachthafen, nicht genehmigt sind. Da muss doch 
irgendjemand geschlafen haben. Zu leiden haben jetzt diejenigen, die 
ihre Freizeit ehrenamtlich in die Anlagen gesteckt haben: die
    Mitglieder des Ziegeleivereins (gegr. 1998) und des Yachtclubs 
(gegr. 1972) sowie die vielen Besucher des Museums und der dort 
alljährlich durchgeführten Kunst-Ausstellungen.
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...Fortsetzung folgt...










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