Mittwoch, 27. August 2014

Quantum of the Seas...Meyer-Werft, Papenburg...Schwierigkeiten d. Seeüberführung...(III.)

Quantum of the Seas...
Meyer-Werft, Papenburg...
Schwierigkeiten d. Seeüberführung...(III.)

Da liegt sie nun, so gut wie fertig gebaut, die Quantum of the Seas...und soll in Kürze über die Ems in die Nordsee überführt werden...

Die große Frage jedoch war bis vor noch kurzer Zeit:
Darf die Überführung des Schiffs überhaupt erfolgen?!

Ein Erfolg der Klage von WWF, Bund und NABU gegen die Aufstauung der Ems hätte das verunmöglicht...eigentlich unvorstellbar...

Aber:
Gericht weist Klage gegen Emsstau ab...





















Stand: 30.06.2014 .
Gericht weist Klage gegen Emsstau ab
von Thomas Stahlberg

Freie Fahrt für den Luxusliner "Quantum of the Seas". Dass bei der Papenburger Meyer Werft gebaute Kreuzfahrtschiff kann, wie geplant, im September die Ems in Richtung Nordsee passieren. Dazu darf der Fluss aufgestaut werden, das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am Montag entschieden. Der Emsstau sei eine zeitlich eng begrenzte Aktion, die keine gravierenden Auswirkungen auf das Ökosystem habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Umweltverbände NABU, WWF und BUND machen für den schlechten Zustand des Flusses , mit viel Schlick, wenig Sauerstoff und hohem Salzgehalt die Meyer Werft verantwortlich. Das Unternehmen überführt durchschnittlich zweimal im Jahr einen ihrer großen Schiffsneubauten zur Nordsee. Dazu muss die Ems aufgestaut werden, wodurch die Passage für die großen Schiffe erst möglich wird.

Umweltverbände entsetzt

Die Umweltverbände reagierten mit Enttäuschung auf das Urteil. "Wieder einmal wird die Wirtschaft höher als die Natur bemessen, das finden wir schade", sagte Beatrice Claus vom WWF. Die Naturschützer prüfen nun doch, ob sie gegen das Urteil Einspruch erheben. Zuvor hatten sie erklärt, es akzeptieren zu wollen. Für die Meyer Werft ist das Urteil eine gute Nachricht. Denn eine Verschiebung der Überführung wäre für das Schiffbau-Unternehmen teuer geworden. Allein der erste Tag hätte eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Millionen Euro nach sich gezogen. Jeder weitere Tag Verzögerung hätte mit 500.000 Euro zu Buche geschlagen.

Streit wegen Sonderregelung

Die Umweltverbände hatten zuvor die Meinung vertreten, dass der Emsstau gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoße. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte beim Bau des Emssperrwerks bestimmte Grenzen für Sauerstoff- und Salzgehalt des Flusses festgeschrieben. Jetzt fürchtet die Behörde offenbar, dass die Werte beim kommenden Emsstau nicht eingehalten werden - und hat sie deshalb zum Ärger der Umweltverbände außer Kraft gesetzt. Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz (Grüne) hat sogar angekündigt, dass die Sonderregelung auch in den kommenden zehn Jahren gelten soll. Erst, wenn die Werte nicht mehr eingehalten würden, werde die Ausnahmegenehmigung zurückgezogen...


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...Fortsetzung folgt...


 

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