Freitag, 6. März 2015

Brennerei Elmendorf...03.2015...II./Geschichte...

Brennerei Elmendorf...03.2015...II./Geschichte...





Brennerei Elmendorf

Im Jahre 1689 wurde von den Vorfahren des heutigen Besitzers schon an gleicher Stelle Korn gebrannt. Dies belegt eine alte Urkunde, die Besucher der Brennerei einsehen können.

Aus den Firmenannalen ist ersichtlich, daß 1689 Cordt und Margaretha Agnesa Lütgert eine "Handlung" betrieben. Sie bewohnten das alte Fachwerkhaus An der Lutter 1, das man hier auch unter dem Namen "Holtkämperei" kennt. In den nächsten Jahren erweiterten die Eheleute den Handel um eine Brotbäckerei und eine Kornbrennerei, da zu der damaligen Zeit Handel und Kornbrennerei nur in geringem Maße erlaubt waren. 
 
Handel und und Handwerk waren aufgrund eines Privilegs nur den Stadtbewohnern von Bielefeld vorbehalten. D.h. in den Dörfern des Amtes Sparrenberg durften sich keine Bäcker, Brauer, Schuhmacher,
Schneider und Kaufleute niederlassen. Die großen Städte wie Bielefeld hatten also eine Monopolstellung bei der Versorgung des Umlandes. Der Politik des Kurfürstenwar es zu verdanken, daß die Bodenverbesserung und die Neuansiedlung in den ländlichen Gebieten voranschritt. 
 
Einer von den Neusiedlern, den sog. "niewönner" in Isselhorst war auch Cordt Lütgert. Da er seine Familie nicht von einem Morgen Ackerland ernähren konnte, betrieb er nebenher einen Handel und brannte Schnaps. Gebrannt wurde Roggen, der auf den mageren sandigen Böden in der Gegend um Isselhorst gut gedieh. 
 
Die Produktionsstätte für den Schnaps befand sich in der Küche des Wohnhauses, daher rührt auch die Bezeichnung "Küchenbrand". Beim Brennen fiel wertvolle Schlempe an, ein ideales Viehfutter, so daß es den Lütgerts möglich war, auch Vieh zu halten. 
 
Vieh erzeugt Mist, Mist verbessert als Dünger den Boden. Deshalb erlaubte der Kurfürst eben auch das Schnapsbrennen auf dem Lande - die Förderung der Landwirtschaft stand im Vordergrund. Im Gegensatz zur heutigen, breit gefächerten Produktpalette, beschränkte man sich damals auf die Herstellung eines einzigen Trinkbranntweins.

In der Stadt war das Branntweintrinken an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Auf dem Lande aber ließ sich solch ein Verbot nicht durchsetzen. Dort beschränkte sich der Kurfürst darauf, das Schnapstrinken an den hohen Festtagen wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten und an den Buß- und Bettagen zu verbieten...
 
 
 
 
 
 
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...Fortsetzung folgt...



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