Montag, 15. Dezember 2014

Neheimer Waldsiedlung (ehemals Camp Loquet)...Wohnblockruinen...12.2014... I.

Neheimer Waldsiedlung 
(ehemals Camp Loquet)... Wohnblockruinen...12.2014...







Neues Baugesetz
Abriss der Neheimer Bauruine ist endlich möglich
13.11.2014 | 08:00 Uhr

Neheim. Viele Bewohner der Neheimer Waldsiedlung (ehemals Camp Loquet) hatten schon nicht mehr daran geglaubt, dass die seit zwölf Jahren (!) bestehende Bauruine an der Ernst-König-Straße 10-44 verschwinden könnte. Doch mit Hilfe des im Jahr 2013 geänderten Paragraphen 179 des Baugesetzbuches (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) ist die Stadt berechtigt, die Bauruine, in der 36 Wohnungen entstehen sollten, zu entfernen. Der private Haueigentümer ist verpflichtet, dies zu dulden.

Vorausgesetzt wird dabei, dass der Baukörper Missstände aufweist, die der Hauseigentümer durch Modernisierung oder Instandsetzung nicht beheben kann. Mit Blick auf den langjährigen Leerstand ist nach Auffassung der Stadtverwaltung diese gesetzliche Voraussetzung an der Ernst-König-Straße eindeutig erfüllt. Die Stadtverwaltung spricht in einer Vorlage für den heute tagenden städtischen Planungs- und Bauausschuss von „Schrott-Immobilien“.

Rechtsstreit könnte sich anbahnen

Wann die Stadt die Bauruine abreißen lässt, ist allerdings ungewiss. „In Deutschland gibt es bisher kaum kommunale Erfahrungen mit der Umsetzung des § 179 BauGB“, sagt der städtische Planungschef Thomas Vielhaber, der im Vorfeld des Abrisses eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem jetzigen Hauseigentümer nicht ausschließen kann. Denn der jetzige Eigentümer hält den jetzigen „Rohbau“ für nicht zwingend abbruchreif...

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...Fortsetzung folgt...



Neheimer Waldsiedlung (ehemals Camp Loquet) hatten schon nicht mehr daran geglaubt, dass die seit zwölf Jahren (!) bestehende Bauruine an der Ernst-König-Straße

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