Die ehemalige Stammkneipe von "Bruder Johannes"...
Gasthaus mit Ballsaal...Ostern 2015...IV.
...Fortsetzung von Teil III. der Bilderserie...
11. März 2011
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Haus Richter Beek
Die Stadtverwaltung wehrt sich
gegen den Eindruck, das Ordnungsamt habe die Schließung des
Traditionslokals zu verantworten. In einer Stellungnahme vom
Freitagnachmittag heißt es, der Wirt habe genügend Optionen gehabt, im
Dialog mit den Behörden weiterhin zu öffnen - auch ohne separaten
Nichtraucherbereich.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Anders als im Artikel geschildert,
verhindert weder das Ordnungsamt noch das Nichtraucherschutzgesetz die
Durchführung von Jazz- oder sonstigen Veranstaltungen in Haus Richter
oder anderswo.
Richtig ist, dass das Ordnungsamt
aufgrund massiver Gästebeschwerden pflichtgemäß die Wirtsleute auf die
Anforderungen des Nichtraucherschutzes hingewiesen hat. Ein Bußgeld gab
es in dieser Sache nicht.
Allerdings fiel bei der Gelegenheit auf, dass
die personengebundene Konzession für das Lokal mit dem Tod der früheren
Inhaberin erloschen war und daher von den Nachfolgern hätte neu
beantragt werden müssen. Nachdem die Eigentümer jedoch erklärten, in der
zum Jahresende geschlossenen Gaststätte ohnehin nur noch einzelne
Veranstaltungen durchführen zu wollen, wurde dieses Anliegen durch so
genannt Einzel-Gestattungen ermöglicht.
Ein Bußgeld in geringfügiger
Höhe musste allerdings für vier bereits ohne Konzession gelaufene
Veranstaltungen verhängt werden.
Selbstverständlich
hätte es den Wirtsleuten freigestanden, eine neue Konzession oder
weitere Einzel-Gestattungen zu beantragen und, z.B. durch die Ausweisung
eines Raucher-Clubs, die von Ihnen gewünschte Veranstaltungs-Atmosphäre
unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen problemlos herzustellen.
Dies wäre umso einfacher gewesen, als nach Aussage der Eigentümer
ohnehin die Gäste "beinahe alle Raucher seien."
Die Aussage, das
Ordnungsamt habe einen Bereich für Nichtraucher gefordert, ist daher so
nicht haltbar. Vielmehr hat das Ordnungsamt den Wirtsleuten die
gewünschten Veranstaltungen ermöglicht und - nach Gästebeschwerden über
Verstöße - auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung des
gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutzes hingewiesen...
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...Fortsetzung folgt...
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