Gasthaus Cafe (Ruine) Zur Wolfsschlucht -Arnsberg-
Ex-Café verfällt
Auf dem Weg zur kompletten Ruine
18.02.2014
Arnsberg.
Wahrlich kein schöner Anblick für Anwohner und Passanten: Das große
Gebäude „Zur Wolfsschlucht 12“ in Arnsberg verfällt mehr und mehr. Es
ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann das Grundstück endgültig zur
Müllhalde verkommt. Aber so lange die Verkehrssicherungspflicht nicht
gefährdet ist, hat die Stadt keine Handhabe für ein Eingreifen: Das
Objekt befindet sich in Privatbesitz.
Kurz nach dem Mauerfall, genau 1990, hatte die Stadt Arnsberg das
Gebäude in der Wolfsschlucht angemietet und dort bis etwa 1998 für die
Erst-Unterbringung von Russlanddeutschen, DDR-Aussiedlern und Polen, die
es in den vermeintlich goldenen Westen zog, genutzt. Allerdings stets
nur als vorübergehende Lösung. „Und zwar, bis diese Personen
Privatwohnungen gefunden hatten,“ so Stadtsprecherin Stephanie Schnura
auf Anfrage unserer Zeitung.
2003 wechselte dann das Haus den
Besitzer, der das Gebäude in mehrere Mietwohnungen aufteilte. Doch ein
Wasserschaden habe schließlich, so Schnura weiter, das Objekt
unbewohnbar gemacht.
Folge: 2010 zog der letzte Mieter aus, seit dieser
Zeit ist das Gebäude von Menschen unbewohnt. „Wie der auswärtige
Eigentümer das Gebäude bzw. das Grundstück weiter nutzen möchte, das ist
uns allerdings gegenwärtig nicht bekannt.“
Dabei hat das vor dem
2. Weltkrieg als Knappsches Haus bezeichnete Gebäude eine durchaus
interessante Geschichte, war es doch vor dem Bau der ersten
Wolfsschlucht-Siedlung in 1940 das einzige Haus, das sich in diesem Teil
Arnsbergs befand.
1948 erwarb es der Bäcker Georg Gössler, der es 1950
mit einem Anbau versah, in dem neben einer Bäckerei ein
Lebensmittelgeschäft und sogar ein Café mit einladender Sonnenterrasse
eingerichtet wurde.
Ein beliebter Treffpunkt der Siedler übrigens, zumal auch Flaschenbier zum Angebot gehörte...
Text:
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...Besuch am 22.03.2014 vor Ort. Alles ist zu. Das Umfeld ist ein klassisches Wohngebier..."verdichete Bebauung"...nichts zu machen.
...Fortsetzung folgt...
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