Montag, 17. März 2014

Tierkörperverwertungsanstalt (II.) ...oder auch Glasverwertung?!

Tierkörperverwertungsanstalt (II.) ...oder auch Glasverwertung?!



Als Tierkörperbeseitigungsanstalten wurden nach dem bis 2005 geltenden Tierkörperbeseitigungsgesetz die Anlagen zur Tierkörperverwertung bezeichnet, in denen Tierkörper, Tierkörperteile (Schlachtabfälle) und andere Erzeugnisse, deren unschädliche Beseitigung geboten war, beseitigt wurden.

In Tierkörperbeseitigungsanstalten war die Beseitigung von vornehmlich
  1. Körpern von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
  2. Körpern von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
  3. herrenlose Tierkörpern der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild
vorgeschrieben...


...ein "gruseliges" Gewerbe... 

































...Fortsetzung folgt... 


 




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen